Sehr geehrte Mitglieder, liebe Tennisfreunde,
bedauerlicherweise konnten wir uns auf Grund der immer noch bestehenden Corona-Situation nicht am 03.04. diesen Jahres mit Ihnen treffen. Wir bedauern dies sehr und wollen nunmehr einen zweiten Versuch starten, um unsere Mitgliederversammlung 2020 doch noch in diesem Jahr durchzuführen.
Im Auftrag des Vorstandes lade ich Sie erneut zur Mitgliederversammlung 2020 zum
neuen Termin am Freitag, den 16.10.2020 um 19.00 Uhr
in unsere Vereinsgaststätte „Zum Netzroller“, Josef-Seib-Str. 7-9, 68647 Biblis, ein.
Um einen Überblick auf die zu erwartenden Mitglieder zu bekommen und um die Veranstaltung gemäß den Corona-Bestimmungen durchführen zu können, bitten wir Sie um Mitteilung – schriftlich, per email – , ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden. Sie können sich auch telefonisch in der Geschäftsstelle des TC Biblis am Dienstag- oder Donnerstagvormittag von 09.00 bis 12.00 Uhr anmelden.
Auch diese Einladung zur Mitgliederversammlung hängt zu Ihrer Information und zur allgemeinen Einsichtnahme am Schwarzen Brett und auf der Homepage aus. In der Presse wird dies noch fristgerecht erfolgen.
Die in unserer ersten Einladung vorgestellten Tagesordnungspunkte sowie der zugesandte Antrag zur Satzungsänderung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Nochmals zu Ihrer Kenntnis sind die folgenden Tagesordnung vorgesehen:
- Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden
- Geschäftsbericht des Vorstandes
- Kassenbericht 2019
- Bericht der Kassenprüfer
- Genehmigung des Kassenberichtes
- Vorstellung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020
- Entlastung des Vorstandes
- Anträge, inkl. Aussprache und Abstimmung
- des Vorstandes: Anforderung des Finanzamtes zur Satzungsänderung in div. §§ gem. Anl. zur Einladung
- der Mitglieder *
- Neuwahlen des Ehrengerichts (zuletzt 2017, 3 Jahre)
- Verschiedenes
* Anträge zu den Tagesordnungspunkten bitte vor der Mitgliederversammlung schriftlich
bis spätestens 28.09.2020 bei einem Vorstandsmitglied einreichen.
Hinweise zu „Punkt 8: Antrag des Vorstandes“: Im September 2019 wurden wir vom Finanzamt Bensheim über unseren Steuerberater aufgefordert, dem Finanzamt nach der Mitgliederversammlung 2020 zur weiteren Anerkennung als gemeinnütziger Verein gemäß § 60a Abgabenordnung (AO) die folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Protokoll der Mitgliederversammlung, in der die geänderte Satzung beschlossen wurde
- Abschrift der beschlossenen Satzung
- Ausdruck des Vereinsregisterauszugs, woraus ersichtlich ist, dass die oben genannte Satzungsänderung rechtswirksam ist
Sowohl beim Finanzamt als auch beim Registergericht wurde der Satzungsentwurf vorgelegt. Zu Ihrer Information wurde Ihnen mit der Einladung vom Januar 2020 die Anlage „Satzungsänderung – Gegenüberstellung bisherige und neue Satzung“ zugesandt.
In der Mitgliederversammlung werden wir dies nochmals mit Ihnen besprechen und Sie darüber abstimmen lassen.
Wir bitten Sie, den TC Biblis und seinen von Ihnen gewählten Vorstand weiterhin aktiv dabei zu unterstützen, die Interessen des Tennisclubs und aller seiner Mitglieder zu wahren.
Im nächsten Jahr 2021 stehen wieder Vorstandswahlen und die Wahlen der Kassenprüfer an. Wir bitten alle erwachsenen Mitglieder des TC Biblis schon jetzt darum, sich selbst zu hinterfragen, ob Sie willens sind, künftig eine Aufgabe im Vorstand zu übernehmen. Wenn Sie Interesse daran haben, den bisherigen erfolgreichen Weg des TC Biblis mitzugestalten und aktiv im Vorstand mitarbeiten möchten, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des Vorstandes oder an unsere Geschäftsstelle. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bei der Vorstandswahl 2021 zur Wahl stellen würden. Derzeit stehen die Neuwahl eines neuen 1. Vorsitzenden, des Vorstandes mit dem Verantwortungsbereich „Finanzen“ und des Vorstandes mit dem Verantwortungsbereich „Jugend“ fest.
Ich bitte Sie herzlich um rege Beteiligung und verbleibe mit sportlichen Grüßen
Dr. Christoph Beirich
– 1. Vorsitzender TC Biblis 1973 e.V. –
Schlagwörter: Mitgliederversammlung
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